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Mittellos
Als Mittellos gilt man, wenn man über keine Mittel, also Kapital oder Wertgegenstände verfügt.
Während man bei Privatpersonen in diesem Fall bereits von Privat-Insolvenz spricht, muss ein mittelloses Unternehmen nicht unbedingt insolvent sein:
Viele Unternehmen, die sich in der Gründungsphase befinden und beispielsweise in der High-Tech-Industrie angesiedelt sind, benötigen am Anfang Kapital, um die in ihrem Business-Plan enthaltenen Ideen zu verwirklichen.
Um das Kapital zu bekommen, muss man entweder eine Bank davon überzeugen, einen Kredit für die Geschäftsidee zur Verfügung zu stellen oder man sucht sich einen Venture Kaptial-Geber, der das Unternehmen aus eigener Tasche finanziert. Als Gegenleistung verlangt der Wagniskapitalgeber meist eine Gewinnbeteiligung.
Im Gegensatz zu einem Kreditinstitut bietet ein Venture-Kapital-Geber den Vorteil, dass man nicht an feste Rückzahlungstermine gebunden ist. Oft wird der Investor sich im Klaren sein, dass erste Gewinne erst nach mehreren Jahren erzielt werden können.
Der Nachteil von Venture Kapital ist, dass man die Kontrolle des Unternehmens teilweise aus der Hand gibt, denn der Investor wird stets über ein Mitbestimmungsrecht im Unternehmen verfügen, während eine Bank nach der Abzahlung des Kredites keinen Einfluss auf ein Unternehmen hat.
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