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Die Privat-Insolvenz


Die Geldbörse ist leer, die Geldkarte auch noch gesperrt und dann ist jetzt auch noch das Konto gepfändet. So tief sitzt jetzt schon fast jeder, zehnte deutsche Haushalt bereits, in der Schuldenfalle. Wer seine Rechnungen und Forderungen nicht mehr bezahlen kann, muss einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen lassen, wie er sich eine gütliche Rückzahlung bei seinen Gläubigern vorstellt. Dem Schuldner stehen dabei einige Rückzahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, so zum Beispiel: eine Ratenzahlung, oder auch Stundungen, so wie auch Erlasse der Schulden.

Denn erstmal ist es das Ziel, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen, dabei helfen einem auch die Schuldnerberatungsstellen, die es in jeder Stadt mittlerweile gibt. Sind die Forderungen gegenüber den Gläubigern aber zu hoch, sucht man nun eine Lösung, bei dem Insolvenzantrag, der nennt sich eigentlich aber: Verbraucherinsolvenz Antrag. Denn dieser bietet die Restschuldbefreiung für den Schuldner, doch erst wenn die Einigung mit den Gläubigern und Schuldner gescheitert ist, kann der Gläubiger ein Insolvenzverfahren führen, und dann müssen noch offene Forderungen von Gläubigern gegen ihn existieren. Dabei kommt ihm jetzt die gesetzliche Regelung der Verbraucherinsolvenz zu gute, denn die bietet einer Privatperson, egal ob als Arbeitsloser, als Arbeitnehmer oder auch als ehemaliger Unternehmer, die Chance, von sämtlichen Schulden los zu kommen. Doch bevor wir einen Insolvenzantrag stellen, zur Schuldenbefreiung, muss eine sechs jährige, die so genannte „Wohlverhaltensphase“ er folgen. Denn so eine Privatinsolvenz ist nur mit Zustimmung aller Gläubiger möglich. Besser wäre es nun, sich einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht zu nehmen, doch keine Angst vor weiteren Kosten, denn der Rechtsanwalt, kann in normalen Fällen, auch über Beratungshilfen in Anspruch genommen werden. Der Rechtsanwalt wird einem auch bei auftauchenden Problemen beraten und vertreten, und das zur Durchführung der Restschuldbefreiung.

Hier einige hilfreiche Links zu dem Thema:
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
    Wilhelmstr. 11
    34117 Kassel
    Tel. (05 61) 77 10 93
    Fax (05 61) 71 11 26
    Internet: www.bag-schuldnerberatung.de
    (Vermittelt Schuldnerberatungsstellen bundesweit)
  • Verbraucher-Zentrale NRW
    Mintropstr. 27
    40215 Düsseldorf
    Tel. (02 11) 38 09-0
    Fax (02 11) 38 09-1 72
    Internet: www.vz-nrw.de
    (für Verbraucherberatungsstellen in NRW, die Schuldnerberatungen anbieten)


 


Was tun im Notfall?
Gehen Sie auf keinen Fall auf unseriöse Schuldnerberatungen ein, die für ihre Beratungsleistungen Geld verlangen. Seriöse Schuldnerberatung sollte stets kostenlos sein.

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