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Die Privat-Insolvenz
Die Geldbörse ist leer, die Geldkarte auch noch gesperrt und dann ist jetzt auch noch das
Konto gepfändet. So tief sitzt jetzt schon fast jeder, zehnte deutsche Haushalt bereits, in der Schuldenfalle. Wer seine Rechnungen und Forderungen nicht mehr bezahlen kann, muss
einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen lassen, wie er sich eine gütliche Rückzahlung bei
seinen Gläubigern vorstellt. Dem Schuldner stehen dabei einige Rückzahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, so zum Beispiel: eine Ratenzahlung, oder auch Stundungen, so wie auch Erlasse der Schulden.
Denn erstmal ist es das Ziel, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen, dabei helfen
einem auch die Schuldnerberatungsstellen, die es in jeder Stadt mittlerweile gibt.
Sind die Forderungen gegenüber den Gläubigern aber zu hoch, sucht man nun eine Lösung,
bei dem Insolvenzantrag, der nennt sich eigentlich aber: Verbraucherinsolvenz Antrag. Denn
dieser bietet die Restschuldbefreiung für den Schuldner, doch erst wenn die Einigung mit den
Gläubigern und Schuldner gescheitert ist, kann der Gläubiger ein Insolvenzverfahren führen,
und dann müssen noch offene Forderungen von Gläubigern gegen ihn existieren. Dabei
kommt ihm jetzt die gesetzliche Regelung der Verbraucherinsolvenz zu gute, denn die bietet
einer Privatperson, egal ob als Arbeitsloser, als Arbeitnehmer oder auch als ehemaliger
Unternehmer, die Chance, von sämtlichen Schulden los zu kommen. Doch bevor wir einen
Insolvenzantrag stellen, zur Schuldenbefreiung, muss eine sechs jährige, die so genannte
„Wohlverhaltensphase“ er folgen. Denn so eine Privatinsolvenz ist nur mit Zustimmung aller
Gläubiger möglich. Besser wäre es nun, sich einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht zu
nehmen, doch keine Angst vor weiteren Kosten, denn der Rechtsanwalt, kann in normalen
Fällen, auch über Beratungshilfen in Anspruch genommen werden. Der Rechtsanwalt wird
einem auch bei auftauchenden Problemen beraten und vertreten, und das zur Durchführung
der Restschuldbefreiung.
Hier einige hilfreiche Links zu dem Thema:
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
Wilhelmstr. 11
34117 Kassel
Tel. (05 61) 77 10 93
Fax (05 61) 71 11 26
Internet: www.bag-schuldnerberatung.de
(Vermittelt Schuldnerberatungsstellen bundesweit)
- Verbraucher-Zentrale NRW
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Tel. (02 11) 38 09-0
Fax (02 11) 38 09-1 72
Internet: www.vz-nrw.de
(für Verbraucherberatungsstellen in NRW, die Schuldnerberatungen anbieten)
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