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Die Insolvenz bei Unternehmen


Die Zahl der Insolvenzen bei Unternehmen hat in Deutschland gleich bleibend zugenommen.
Kommt ein Unternehmen, oder auch eine Firma, in Zahlungsschwierigkeiten, dann werden auch Löhne und Gehälter nicht mehr pünktlich gezahlt. Das hat auch zur Folge, dass immer mehr Beschäftigte, Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Doch was passiert eigentlich mit den Lohn und Gehaltsrückständen, bei einer Insolvenz des Unternehmens?


Sind die Rückstände noch vor der Insolvenz entstanden, ist die Aussicht gering, seine Forderungen an rückständigen Lohn oder Gehalt zu bekommen, denn erst müssen die „Massengläubiger“ des Unternehmens ihr Geld bekommen.
Aber der Arbeitnehmer hat, zumindest für die Dauer der letzten drei Monate, einen Anspruch auf das so genannte Insolvenz Geld vom Arbeitsamt. Das Insolvenz Geld entspricht der Höhe, der jeweiligen Nettovergütung und es wird auch dann gezahlt, sollte das Insolvenzgericht, das Insolvenzverfahren wegen fehlender Masse ablehnen.

Sind die Lohn oder Gehaltsrückstände nach der Insolvenz entstanden, dann gehört auch der Arbeitnehmer zu den „Massegläubiger“. Der Insolvenzverwalter wird den Arbeitnehmer bei der Auszahlung bevorzugen, doch ob er seinen Lohn, oder das Gehalt in voller Höhe zurück bekommt, hängt von den Geldern ab, die der Insolvenzverwalter zu verwalten hat. Hat ein Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz Verfahren gestellt, muss das Insolvenzgericht erstmal prüfen, wie das Unternehmen wirtschaftlich da steht. Dafür stellt das Gericht einen sachverständigen Gutachter, der prüft nun das Vermögen des Unternehmens. Außerdem wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Geschäfte des Unternehmens weiterführt um noch Geld in das Unternehmen zu holen. Der Insolvenzverwalter sucht in dieser Zeit auch einen Käufer für das Unternehmen. Durch die Weiterführung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter, bleiben auch die Arbeitsplätze vorläufig erhalten. Dem Insolvenzverwalter bleibt nicht viel Zeit, um das Unternehmen zu sanieren. Im Allgemeinen erfolgt die Eröffnung eines Insolvenz Verfahren so nach zwei bis drei Monaten. Ist jetzt nicht genug „Masse“ in dem Unternehmen, wird das Insolvenz Gericht den Antrag abweisen, mangels „Masse“. Dabei werden die Gläubiger auf ihre Forderungen wohl verzichten müssen und das betrifft auch die Lohne, oder Gehälter, die noch nicht gezahlt wurden.

 


Was tun im Notfall?
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